FAQ Häufige Fragen
Abfall und Grünschnitt
Darf Abfall und Grünschnitt verbrannt werden?
Nein. Die Verordnung der Landesregierung über die Beseitigung pflanzlicher Abfälle außerhalb von Abfallbeiseitigungsanlagen vom 30. April 1974 verbietet das.
Die Schauinslandstr. hoch Richtung Günterstal kann man seinen Grünschnitt in einen Container bringen.
Wenn Sie mit dem Auto auf das Gelände fahren wollen, holen Sie sich bitte zu den Bürozeiten Die 16-18 Uhr eine Durchfahrtgenehmigung.
Aufnahmeverfahren
Momentan haben wir leider keine freien Gärten und keine Warteliste
Die Anmeldung zur Aufnahme als Vereinsmitglied hat nach persönlicher Vorsprache schriftlich beim Vorstand zu erfolgen.
Das neue Vereinsmitglied wird auf die Warteliste gesetzt.
Wenn eine Parzelle frei wird, und der neue Anwärter an der Reihe ist, kann er den Kleingarten pachten. Der abgebende Pächter muss seinen Garten schätzen lassen, d.h. es wird eine Wertermittlung durchgeführt.
Eine Besonderheit im Kleingartenrecht: der Kleingarten hat keinen Marktwert, was bedeutet, dass nicht Angebot und Nachfrage die Ablösesumme bestimmt, sondern der tatsächliche Wert. So kann ein Garten einige Hundert, aber auch einige Tausend Euro kosten.
Es kommt zu einem Unterpachtvertrag, der (falls es sich um ein Grundstück der Kommune handelt) unbefristet abgeschlossen wird. Der Kleingarten kann nur gekündigt werden, wenn sich der Pächter etwas Gravierendes zu Schulden kommen lässt. (siehe BKleingG, §8 und §9)
Beiträge
Wie hoch sind die Beiträge?
Aufnahmegebühr: 15,- €
Vereinsbeitrag pro Jahr: 30,00 €.
Die Gartenpacht errechnet sich nach der m²-Größe des Gartens und kann bei der Geschäftsstelle des Vereins der Gartenfreunde Freiburg-Wonnhalde e.V. erfragt werden. Dazu können Sie das Kontaktformular dieser Webseite benutzen.
Im Sinne des Bundeskleingartengesetzes darf an Pachtzins maximal das vierfache der ortsüblichen Pacht für landwirtschaftliche oder gärtnerisch genutzte Fläche gefordert werden
Feuer
Sind Feuer erlaubt?
Sie dürfen gerne kleine Feuer in Feuerschalen machen.
Nicht erlaubt sind offene Feuer und das Verbrennen von Schnittgut.
Gartengröße
Wie groß ist der Garten / eine Parzelle?
Zwischen 180 und 225 m²
Gewächshaus
Wie groß darf ein Gewächshaus sein?
es darf maximal 7,5 m² sein . Bitte beantragen Sie dies im Büro mit einer kleinen Zeichnung.
Gemeinschaftsumlage
Gemeinschaftsarbeit – was ist das?
Die Gemeinschaftsarbeit definiert eine Mithilfe aller Mitglider zum Allgemeinbetrieb des Vereinswesens. Das kann die Mithilfe bei Wasseröffnung und -schließung sein, ebenso jedoch Mithilfe bei Reparaturarbeiten und diversen anderen regelmäßig anfallenden Vereinsarbeiten. Eine Mithilfe wird mit dem ansonsten zu zahlenden Betrag für
Gemeinschaftsarbeit verrechnet.
Hüttengröße
Derzeit werden 12 m² umbaute Fläche und 10 m² überdachter Freisitz vom Garten- und Tiefbauamt der Stadt Freiburg genehmigt. Detaillierte Informationen sind auch in diesem Fall über die Geschäftsstelle erhältlich.
Kühlschrank
Kündigung
und wir überweisen dieses dann an Sie, abzüglich eventueller Kosten durch nicht erfüllte Auflagen.
Mitgliedschaft
Was ist der Unterschied zwischen einer aktiven und passiven Mitgliedschaft?
Ein aktives Mitglied ist auch gleichzeitig Pächter, ein passives Mitglied verfügt über keine eigene Parzelle, ist aber genauso stimmberechtigt in der Mitgliederversammlung.
Mitgliedschaft
Was ist der Unterschied zwischen einer aktiven und passiven Mitgliedschaft?
Ein aktives Mitglied ist auch gleichzeitig Pächter, ein passives Mitglied verfügt über keine eigene Parzelle, ist aber genauso stimmberechtigt in der Mitgliederversammlung.
Nebenkosten
Was sind die Nebenkosten, und wie hoch sind sie?
Die Nebenkosten bestehen aus Wasserverbrauch (2,19 € / m³), Grundgebühr für Wasser (z.Zt. 2,60 €), Betrag für Gemeinschaftsarbeit (40,- € pro Jahr)..
Neubau Laube
Was muss ich wissen, wenn ich eine Laube neubauen will
Zuerst am Besten in die Kleingartenordnung schauen, dann einen Plan zeichnen, Skizze und Vermaßung reicht, diesen im Vereinsbüro abgeben.
Dort gibt es ein Formular, dass der Vorstand unterschreibt und dann wird der Bauantrag von uns zur Stadt geschickt ( Garten-und Tiefbauamt und Baubehörde).
Unsicherheiten am besten immer vorher abklären.
Nutzungsbedingungen
Die Nutzungsbedingungen stehen detailliert in der Kleingartenordnung der Stadt Freiburg sowie im Bundeskleingartengesetz. Beides ist über den Bereich gesetzliche Richtlinien (Link öffnet sich in neuem Fenster) auf dieser Webseite einsehbar.
Pachtdauer und Pachtbedingungen
Eine Pacht beginnt mit Datum der Unterschrift des Pachtvertrages auf unbefristete Zeit, sofern der Pächter keinen Anlass zur Kündigung gibt. Die Pachtbedingungen können als Vereinsmitglied von der Geschäftsstelle erfragt werden.
Pachtumlage
Was ist eine Pachtumlage?
Anteilige Kosten zur Pflege des Parkplatzes, der Gemeinschaftswege und des Vereinshausgeländes
Ruhezeiten
Die Polizeiverordnung der Stadt Freiburg bestimmt die Ruhezeiten.
Ruhezeiten sind täglich von
13:00 Uhr bis 15:00 Uhr und
22:00 Uhr bis 7:00 Uhr
An Samstagen gilt die Ruhezeit ab 13 Uhr.
An Sonn- und Feiertagen ist eine absolute Ruhe einzuhalten.
Das bedeutet für Sie:
Nichtgewerbliche Arbeiten, die geeignet sind, die Ruhe anderer zu stören, dürfen nur an Werktagen in der Zeit von 8.00 Uhr bis 13.00 Uhr und von 15.00 Uhr bis 19.00 Uhr ausgeführt werden
Radio- und Fernsehgeräte sind stets auf Zimmerlautstärke einzustellen. Der Aufenthalt im Freien darf die übrigen nicht stören.
Kinder dürfen sich auch während der Ruhezeiten draußen aufhalten, müssen jedoch auf lärmende Spiele verzichten.
Musizieren ist während der Ruhezeiten nicht gestattet.
Bitte halten Sie die Ruhezeiten unbedingt ein.
Stromanschluss
Nein. Die Anlage verfügt generell über keine Stromversorgung. Im Sinne des Bundeskleingartengesetzes ist das auch nicht erwünscht. Im BKleingG wird dies als „unzulässig“ bezeichnet.
Strom in der Laube
Eine PV Anlage bis 80 Watt zur Erzeugung von Arbeitsstrom ist erlaubt. Allerdings NICHT für die Laube. In der Laube sind keinerlei elektrische Anlagen gestattet.
Wasseranschluss
Ja. Es gibt einige wenige Gärten, die über keinen eigenen Wasseranschluss verfügen. Diese haben jedoch die Möglichkeit, sich einen Wasseranschluss mit dem Nachbargarten zu teilen
Wasseröffnung und-schließung
Wann ist die Wasseröffnung und- schließung?
Die Wasseröffnung findet statt, wenn keine Frostgefahr mehr besteht. Daher kann der Termin variieren. Die Wasseröffnung findet jedoch meistens Ende April statt. Für die Wasserschließung gilt das Gleiche vor dem ersten Frost. In der Regel bis spätestens Ende Oktober.
Wertermittlung Garten bei Kündigung
Die Richtlinien für die Wertermittlung von Kleingärten beim Pächterwechsel werden zugrunde gelegt. Diese Schätzrichtlinien wurden durch den Verband der Kleingärtner Baden-Württemberg e.V., Karlsruhe erstellt und durch das Ministerium Ländlicher Raum und Ernährung genehmigt. Gültig ab Januar 2006. Näheres bitte bei der Geschäftsstelle des Vereins erfragen.
Versicherung
Was muss ich wissen in puncto Versicherung?
Jede Gartenhütte kann über die Versicherung des Vereins zu einem günstigen Tarif versichert werden.
Versicherungsunterlagen werden vom Verein zusammen mit den Pachtunterlagen ausgehändigt. Natürlich kann sich jeder Pächter auch selbständig um eine Versicherung bemühen.