Verein der Gartenfreunde Wonnhalde
Wonnhaldestraße 2
79100 Freiburg
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Verein der Gartenfreunde

Tel. 0761 77969 

 

FAQ

FAQ  Häufige Fragen

Abfall und Grünschnitt

Darf Abfall und Grünschnitt verbrannt werden?

Nein. Die Verordnung der Landesregierung über die Beseitigung pflanzlicher Abfälle außerhalb von Abfallbeiseitigungsanlagen vom 30. April 1974 verbietet das.

Die Schauinslandstr. hoch Richtung Günterstal kann man seinen Grünschnitt in einen Container bringen.

Wenn Sie mit dem Auto auf das Gelände fahren wollen, holen Sie sich bitte zu den Bürozeiten Die 16-18 Uhr eine Durchfahrtgenehmigung.

Aufnahmeverfahren

Momentan haben wir leider keine freien Gärten und keine Warteliste

Die Anmeldung zur Aufnahme als Vereinsmitglied hat nach persönlicher Vorsprache schriftlich beim Vorstand zu erfolgen.
Das neue Vereinsmitglied wird auf die Warteliste gesetzt.
Wenn eine Parzelle frei wird, und der neue Anwärter an der Reihe ist, kann er den Kleingarten pachten. Der abgebende Pächter muss seinen Garten schätzen lassen, d.h. es wird eine Wertermittlung durchgeführt.
Eine Besonderheit im Kleingartenrecht: der Kleingarten hat keinen Marktwert, was bedeutet, dass nicht Angebot und Nachfrage die Ablösesumme bestimmt, sondern der tatsächliche Wert. So kann ein Garten einige Hundert, aber auch einige Tausend Euro kosten.
Es kommt zu einem Unterpachtvertrag, der (falls es sich um ein Grundstück der Kommune handelt) unbefristet abgeschlossen wird. Der Kleingarten kann nur gekündigt werden, wenn sich der Pächter etwas Gravierendes zu Schulden kommen lässt. (siehe BKleingG, §8 und §9)

Beiträge

Wie hoch sind die Beiträge?

Aufnahmegebühr: 15,- €
Vereinsbeitrag pro Jahr: 30,00 €.
Die Gartenpacht errechnet sich nach der m²-Größe des Gartens und kann bei der Geschäftsstelle des Vereins der Gartenfreunde Freiburg-Wonnhalde e.V. erfragt werden. Dazu können Sie das Kontaktformular dieser Webseite benutzen.
Im Sinne des Bundeskleingartengesetzes darf an Pachtzins maximal das vierfache der ortsüblichen Pacht für landwirtschaftliche oder gärtnerisch genutzte Fläche gefordert werden

Feuer

Sind Feuer erlaubt?

Sie dürfen gerne kleine Feuer in Feuerschalen machen.

Nicht erlaubt sind offene Feuer und das Verbrennen von Schnittgut.

Gartengröße

Wie groß ist der Garten / eine Parzelle?

Zwischen 180 und 225 m²

Gewächshaus

Wie groß darf ein Gewächshaus sein?

es darf maximal 7,5 m² sein . Bitte beantragen Sie dies im Büro mit einer kleinen Zeichnung.

Gemeinschaftsumlage

Gemeinschaftsarbeit – was ist das?

Die Gemeinschaftsarbeit definiert eine Mithilfe aller Mitglider zum Allgemeinbetrieb des Vereinswesens. Das kann die Mithilfe bei Wasseröffnung und -schließung sein, ebenso jedoch Mithilfe bei Reparaturarbeiten und diversen anderen regelmäßig anfallenden Vereinsarbeiten. Eine Mithilfe wird mit dem ansonsten zu zahlenden Betrag für
Gemeinschaftsarbeit verrechnet.

Hüttengröße

Derzeit werden 12 m² umbaute Fläche und 10 m² überdachter Freisitz vom Garten- und Tiefbauamt der Stadt Freiburg genehmigt. Detaillierte Informationen sind auch in diesem Fall über die Geschäftsstelle erhältlich.

Kühlschrank
Darf ich einen Kühlschrank betreiben?
Nein, aus mehreren Gründen nicht.
Zum einen verbietet das Bundeskleinagrtengesetz jegliche Form der Einrichtung zum Wohnen, auch wenn nur am Wochenende.
 Zum anderen ist Elektrizität in der Laube verboten, auch wenn der Sz´trom durch eine PVAnlage erzeugt wurde.
Kündigung
Sie wollen Ihren Garten kündigen?
Dann können Sie dies formlos, persönlich und zusätzlich schriftlich per Mail oder Post tun.
Das weitere Prozedere ist, dass Sie von uns  eine schriftliche Bestätigung bekommen.
Dann wird ein  externes Wertermittlungsgutachten bestellt .
Dabei wird der Wert der Laube und der Pflanzen in Ihrem Garten ermittelt.
Im Regelfall sind Sie dabei nicht dabei.
Es ist aber wichtig, dass der Schlüssel rechtzeitig vorher zu uns ins Büro kommt, damit die Wertermittler in Ihren Garten können.
Bitte räumen Sie vor der Wertermittlung alles weg, was später auch nicht mehr im Garten verbleibt.
Nach der Wertermittlung haben Sie noch bis zum Zeitpunkt Ihrer Kündigung Zeit, den Garten zu benutzen, aber natürlich sollten Sie nichts Wesentliches  mehr daran verändern.
Zirka 14 Tage vor Ende Ihrer Kündigung müssen die Auflagen, die Sie in der Wertermittlung bekommen haben, wie zum Beispiel noch Pflanzen entfernen, Hecken rausreißen etc. erledigt haben.
Ansonsten wird dies durch unsere Helfer getan und Ihnen entsprechend in Rechnung gestellt.
Dies passiert natürlich in vorheriger Absprache mit Ihnen.
Sobald die Neupächterin den  Pachtvertrag unterschrieben hat, muss sie auf unser Treuhandkonto den Betrag, den geschätzten Wert, bezahlen
und wir überweisen dieses dann an Sie, abzüglich eventueller Kosten durch nicht erfüllte Auflagen.



Mitgliedschaft

Was ist der Unterschied zwischen einer aktiven und passiven Mitgliedschaft?

Ein aktives Mitglied ist auch gleichzeitig Pächter, ein passives Mitglied verfügt über keine eigene Parzelle, ist aber genauso stimmberechtigt in der Mitgliederversammlung.

Mitgliedschaft

Was ist der Unterschied zwischen einer aktiven und passiven Mitgliedschaft?

Ein aktives Mitglied ist auch gleichzeitig Pächter, ein passives Mitglied verfügt über keine eigene Parzelle, ist aber genauso stimmberechtigt in der Mitgliederversammlung.

Nebenkosten

Was sind die Nebenkosten, und wie hoch sind sie?

Die Nebenkosten bestehen aus Wasserverbrauch (2,19 € / m³), Grundgebühr für Wasser (z.Zt. 2,60 €), Betrag für Gemeinschaftsarbeit (40,- € pro Jahr)..

Neubau Laube

Was muss ich wissen, wenn ich eine Laube neubauen will

Zuerst am Besten in die Kleingartenordnung schauen, dann einen Plan zeichnen, Skizze und Vermaßung reicht, diesen im Vereinsbüro abgeben.

Dort gibt es ein Formular, dass der Vorstand unterschreibt und dann wird der Bauantrag von uns zur Stadt geschickt ( Garten-und Tiefbauamt und Baubehörde).

Unsicherheiten am besten immer vorher abklären.

Nutzungsbedingungen

Die Nutzungsbedingungen stehen detailliert in der Kleingartenordnung der Stadt Freiburg sowie im Bundeskleingartengesetz. Beides ist über den Bereich gesetzliche Richtlinien (Link öffnet sich in neuem Fenster) auf dieser Webseite einsehbar.

Pachtdauer und Pachtbedingungen

Eine Pacht beginnt mit Datum der Unterschrift des Pachtvertrages auf unbefristete Zeit, sofern der Pächter keinen Anlass zur Kündigung gibt. Die Pachtbedingungen können als Vereinsmitglied von der Geschäftsstelle erfragt werden.

Pachtumlage

Was ist eine Pachtumlage?

Anteilige Kosten zur Pflege des Parkplatzes, der Gemeinschaftswege und des Vereinshausgeländes

Ruhezeiten

Die Polizeiverordnung der Stadt Freiburg bestimmt die Ruhezeiten.
Ruhezeiten sind täglich von
13:00 Uhr bis 15:00 Uhr und
22:00 Uhr bis 7:00 Uhr
An Samstagen gilt die Ruhezeit ab 13 Uhr.
An Sonn- und Feiertagen ist eine absolute Ruhe einzuhalten.
Das bedeutet für Sie:
Nichtgewerbliche Arbeiten, die geeignet sind, die Ruhe anderer zu stören, dürfen nur an Werktagen in der Zeit von 8.00 Uhr bis 13.00 Uhr und von 15.00 Uhr bis 19.00 Uhr ausgeführt werden

Radio- und Fernsehgeräte sind stets auf Zimmerlautstärke einzustellen. Der Aufenthalt im Freien darf die übrigen nicht stören.
Kinder dürfen sich auch während der Ruhezeiten draußen aufhalten, müssen jedoch auf lärmende Spiele verzichten.
Musizieren ist während der Ruhezeiten nicht gestattet.
Bitte halten Sie die Ruhezeiten unbedingt ein.

Stromanschluss

Nein. Die Anlage verfügt generell über keine Stromversorgung. Im Sinne des Bundeskleingartengesetzes ist das auch nicht erwünscht. Im BKleingG wird dies als „unzulässig“ bezeichnet.

Strom in der Laube

Eine PV Anlage bis 80 Watt zur Erzeugung von Arbeitsstrom ist erlaubt. Allerdings NICHT für die Laube. In der Laube sind keinerlei elektrische Anlagen gestattet.

Wasseranschluss

Ja. Es gibt einige wenige Gärten, die über keinen eigenen Wasseranschluss verfügen. Diese haben jedoch die Möglichkeit, sich einen Wasseranschluss mit dem Nachbargarten zu teilen

Wasseröffnung und-schließung

Wann ist die Wasseröffnung und- schließung?

Die Wasseröffnung findet statt, wenn keine Frostgefahr mehr besteht. Daher kann der Termin variieren. Die Wasseröffnung findet jedoch meistens Ende April statt. Für die Wasserschließung gilt das Gleiche vor dem ersten Frost. In der Regel bis spätestens Ende Oktober.

Wertermittlung Garten bei Kündigung

Die Richtlinien für die Wertermittlung von Kleingärten beim Pächterwechsel werden zugrunde gelegt. Diese Schätzrichtlinien wurden durch den Verband der Kleingärtner Baden-Württemberg e.V., Karlsruhe erstellt und durch das Ministerium Ländlicher Raum und Ernährung genehmigt. Gültig ab Januar 2006. Näheres bitte bei der Geschäftsstelle des Vereins erfragen.

Versicherung

Was muss ich wissen in puncto Versicherung?

Jede Gartenhütte kann über die Versicherung des Vereins zu einem günstigen Tarif versichert werden.
Versicherungsunterlagen werden vom Verein zusammen mit den Pachtunterlagen ausgehändigt. Natürlich kann sich jeder Pächter auch selbständig um eine Versicherung bemühen.